Wurden Sie bezüglich der Verwendung von Google Fonts abgemahnt?

Seit dem Urteil des Münchener Landgerichts vom 20.01.2022, Az. 3 O. 17493/20 zur datenschutzwidrigen Verwendung von Google Fonts über die dynamische Einbindung von US-Webdiensten, kam es in Deutschland zu massiven Abmahnungen. Insbesondere bei Unternehmen.

Die Abmahnungen scheinen von wenigen Abmahnern, die durch immer gleichlautenden Abmahnschreiben zu stammen. Ziel dieser Webseite ist es eine rechtsmissbräuchliche Verwendung der Abmahnung zu ermitteln.

... Was wollen wir? ...

Nachweis des Rechtsmissbrauchs

Da viele Unternehmen ähnliche Abmahnschreiben von gleichen Abmahnern vertreten durch die jeweiligen gleichen Rechtsanwälte erhalten, liegt die Vermutung nahe, dass die Abmahner das Wesen der Abmahnung rechtsmissbräuchlich nutzen. Um dies nachzuweisen, ist eine Zählung der gleichartigen Abmahnung notwendig.

Wir wollen die Abmahnungen zählen und im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Abmahnung gegen dieses Prozedere vorgehen.

Wer sind wir?

Wir sind Interessenvertreter der Unternehmen. Wir setzen uns für die Belange unserer Unternehmen ein.

Diese Seite ist also von Unternehmern für Unternehmer.

Was sollten Sie tun?

Unterstützen Sie uns bei der Ermittlung der Häufigkeit gleichartiger Abmahnungen. Füllen Sie dazu das nachstehende Formular aus. Wir benutzen Ihre Daten für die Zählung und ggf. für den Nachweis der Abmahnung. Stoppen Sie mit uns diese Abmahnwellen.

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